Finanzielle Absicherung des Firmeneigentums
Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt die Praxis oder Firma vor den finanziellen Folgen eines Einbruch-/ Diebstahl-, Sturm-, Feuer- oder Leitungswasserschadens. Versichert sind gekaufte, gemietete oder geleaste Gegenstände des Firmenvermögens. Es handelt sich dabei um eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Meist wird für den Fall, dass der Praxis- oder Firmenbetrieb nach einem derartigen Schaden für eine gewisse Zeit nicht weiter geführt kann, eine Betriebsunterbrechungsversicherung inkludiert. Sie zahlt dem Versicherungsnehmer bis zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit eine Ersatzleistung in Abhängigkeit von der Versicherungssumme. Befinden sich hochwertige empfindliche elektronische Geräte in der Praxis/ im Betrieb ist eine Elektronikversicherung empfehlenswert. Sie leistet auch bei Bedienungsfehlern oder Ungeschicktheiten der Mitarbeiter. Unsere Aufgabe ist die Ermittlung der richtigen Versicherungssummen für die Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung und Auswahl des besten Versicherungstarifs. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
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