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Wirtschaftsberatung im Heilwesen

Kapitallebens- und Rentenversicherungen der 3. Schicht

Kapitallebens- und Rentenversicherungen der 3. Schicht profitieren von Steuervorteilen in der Auszahlungsphase. Bei fondsgebundenen Varianten fällt zudem während der Ansparphase bei Fondswechseln oder Wiederanlagen von Ausschüttungen keine Abgeltungssteuer an.

In Abhängigkeit vom Alter zum Auszahlungszeitpunkt wird bei einer Kapitalauszahlung der volle oder nur der hälftige Ertrag (Ertrag = Auszahlungsbetrag - eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Wird eine lebenslange Rente ausgezahlt, richtet sich die Besteuerung ebenfalls nach dem Alter zum Rentenbeginn. Wird die Rente zum Beispiel erstmalig ab dem 65. Lebensjahr gezahlt, werden nur 18% der Rente versteuert.

Im Rahmen einer Altersvorsorgestrategie zählen auch diese Produkte zu einem wichtigen Baustein. Insbesondere bei Personen, die im Alter mit sehr hohen Alterseinkünften rechnen, kann eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung der 3. Schicht eine gute Wahl sein.

Lassen Sie sich von uns in einem persönlichen Termin beraten! Sie erreichen uns unter Tel. 0511- 16979600 oder per E-Mail an info@mmc-gmbh.de.

Eine begrenzte Übersicht verschiedener Tarife und Versicherungsgesellschaften finden Sie hier in unserem Online-Vergleichsrechner:

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