Geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber
Für sozialversicherungspflichtige Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer bietet die betriebliche Altersvorsorge einen ausgezeichneten Baustein zur Altersvorsorge.
Die Beiträge sind in der Einzahlungsphase steuer- und sozialversicherungsbefreit - sie werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen oder vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt.
Damit werden in der Beitragszahlungsphase Förderquoten von mehr als 50% erreicht!
Es gibt verschiedene so genannte Duchführungswege, die steuerlich und bilanztechnisch unterschiedlich behandelt werden. Zudem gibt es haftungsrelevante Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Eine qualifizierte Beratung muss daher vor jeder Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge stehen.
Wir stehen Ihnen jederzeit für einen persönlichen Termin zur Verfügung! Sie erreichen uns unter Tel. 0511- 16979600 oder per E-Mail info@mmc-gmbh.de.


